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Einwegpfand 2025: Leitfaden für Online-Händler zur Umsetzung

Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Österreich das Einwegpfandsystem für bestimmte Getränkeverpackungen in Kraft. Dieses System zielt darauf ab, die Recyclingquote zu erhöhen und einen geschlossenen Wertstoffkreislauf zu fördern. Als Online-Händler bringt dies neue Verpflichtungen und Anpassungen mit sich. In diesem Leitfaden erfährst du, wie du die Anforderungen des Einwegpfandsystems effizient und rechtskonform in deinem Online-Geschäft umsetzen kannst.

Überblick über das Einwegpfandsystem 2025

Ab dem 1. Januar 2025 wird in Österreich ein Pfand von 25 Cent auf bestimmte Einweg-Getränkeverpackungen erhoben. Dieses Regelung soll die Recyclingquote erhöhen und die Umweltbelastung durch weggeworfene Flaschen und Dosen reduzieren.

Ziele und Hintergründe des Pfandsystems
Das Einwegpfandsystem verfolgt mehrere Ziele:

  • Erhöhung der Sammelquote: Bis 2027 sollen 90 % aller PET-Flaschen und Metalldosen gesammelt und recycelt werden.
  • Förderung der Kreislaufwirtschaft: Durch das Pfandsystem bleiben wertvolle Materialien im Wirtschaftskreislauf und können für neue Verpackungen genutzt werden.
  • Reduzierung von Umweltverschmutzung: Das Pfand soll Verbraucher:innen motivieren, leere Verpackungen zurückzugeben.

Betroffene Verpackungsarten und Ausnahmen
Das Pfand gilt für:

  • Materialien: Einweg-Getränkeverpackungen aus Kunststoff (z. B. PET-Flaschen) und Metall (z. B. Dosen).
  • Füllmenge: Verpackungen mit einem Volumen zwischen 0,1 und 3 Litern.

Ausgenommen sind:

  • Getränkeverbundkartons (z. B. Tetrapaks)
  • Glasflaschen und Metallflaschen mit Kunststoffverschlüssen
  • Milch und Milchmischgetränke
  • Sirupe
  • Flaschen für Beikost und spezielle medizinische Flüssignahrung


Pfandpflichtige Produkte erkennst du am österreichischen Pfandlogo auf der Verpackung.

Mit diesem Überblick bist du über die grundlegenden Aspekte des Einwegpfandsystems 2025 informiert und kannst die notwendigen Schritte für dein Online-Geschäft mit SHOMUGO planen.

Deine Pflichten als Online-Händler

Pfanderhebung beim Verkauf

Ab dem 1. Januar 2025 musst du beim Verkauf von Einweg-Getränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einem Volumen von 0,1 bis 3 Litern ein Pfand von 25 Cent pro Verpackung erheben. Dieses Pfand kommt zum Verkaufspreis hinzu und wird den Kund:innen beim Kauf berechnet. Wichtig: Der Pfand darf nicht im Verkaufspreis einberechnet sein.

Kennzeichnungspflichten für bepfandete Produkte

Alle pfandpflichtigen Getränkeverpackungen müssen deutlich mit dem österreichischen Pfandlogo gekennzeichnet sein. Dieses Logo zeigt deinen Kund:innen, dass auf die Verpackung ein Pfand erhoben wird und sie diese zurückgeben können. Stelle sicher, dass die Produktbeschreibungen in deinem Online-Shop diese Information enthalten und das Pfandlogo sichtbar ist.

Rücknahmepflichten und -prozesse

Als Online-Händler bist du verpflichtet, leere pfandpflichtige Verpackungen zurückzunehmen und das Pfand an deine Kund:innen zurückzuerstatten. Wenn du die Lieferung mit eigenen Lieferdiensten durchführst, musst du die Rücknahme bei der nächsten Lieferung oder Abholung ermöglichen. Bei Versand über Post- oder Paketdienste besteht keine Rücknahmepflicht; in diesem Fall musst du jedoch einen Ausgleichsbeitrag pro verkaufter Verpackung entrichten.

Praktische Umsetzung des Einwegpfands in deinem Online-Shop

Sofern du mit dem Einwegpfand als Online-Händler in Berührung kommst, aktivieren wir kostenlos in deinem SHOMUGO Online-Shop das Pfandsystem.

  1. Integration der Pfandbeträge in die Preisgestaltung
    • Pfandwerte festlegen: In der Produktansicht deines Online-Shops findest du den Bereich „Pfandwerte“. Hier kannst du den Pfandbetrag für jedes Produkt eingeben, beispielsweise „0.25“ für 25 Cent.
    • Pfand separat anzeigen: Der eingegebene Pfandbetrag wird automatisch auf der Produktseite, im Warenkorb und während des Checkout-Prozesses separat ausgewiesen, sodass deine Kunden den Pfand klar erkennen können.
  2. Anpassung der Produktbeschreibungen und -bilder
    • Pfandhinweis in der Beschreibung: Ergänze in der Produktbeschreibung einen Hinweis auf den Pfandbetrag, damit Kunden bereits vor dem Kauf informiert sind.
    • Kennzeichnung im Produktbild: Falls möglich, füge ein Symbol oder einen Text in das Produktbild ein, der auf den Pfand hinweist, um die Sichtbarkeit zu erhöhen.
  3. Information deiner Kunden über Pfand und Rückgabemöglichkeiten
    • Informationsseite erstellen: Richte eine Seite in deinem Shop ein, die ausführlich über das Pfandsystem und die Rückgabemöglichkeiten informiert.
    • FAQ-Bereich erweitern: Füge häufig gestellte Fragen zum Pfand und dessen Rückerstattung in deinen FAQ-Bereich ein, um Unsicherheiten bei deinen Kunden zu vermeiden.
SHOMUGO Einwegpfand
Du kannst unterschiedliche Pfandbeträge je Produkt realisieren.

Durch diese Maßnahmen stellst du sicher, dass die Pfandbeträge korrekt in deinem Online-Shop integriert sind und deine Kunden transparent informiert werden.

Logistik und Rücknahmesysteme

Für die Logistik und die Rücknahme im Bezug auf den Einwegpfand, gibt es zwei Szenarien. Du verkaufst Einwegpfand ausschließlich über deinen Online-Shop ODER du verkaufst Einwegpfand-Produkte (auch) über dein Ladengeschäft.

  1. Organisation der Rücknahme von Leergut
    • Rücknahmepflicht prüfen: Wenn du deine Produkte über Versanddienstleister wie Post oder Paketdienste verschickst, bist du nicht verpflichtet, leere Verpackungen zurückzunehmen. Stattdessen musst du einen Ausgleichsbetrag von derzeit 0,038 Euro pro verkaufter Verpackung an die EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH zahlen.
    • Pfandbeträge melden: Registriere dich im Portal der EWP Recycling Pfand Österreich und melde monatlich die Anzahl der verkauften pfandpflichtigen Verpackungen. Auf Basis dieser Meldungen werden die Ausgleichsbeträge berechnet und abgerechnet.
  2. Kooperation mit Rücknahmestellen und Logistikpartnern
    • Abholung von Leergut: Wenn du die Rücknahme von Leergut anbietest, kannst du die Abholung der gesammelten Verpackungen über die EWP Recycling Pfand Österreich organisieren. Die Abholung erfolgt, sobald eine bestimmte Menge an Leergut erreicht ist.
    • Eigene Logistik nutzen: Alternativ kannst du mit deinem bestehenden Lieferanten oder Logistikpartner Vereinbarungen treffen, um die Abholung des Leerguts zu koordinieren. In diesem Fall sollte der Logistikpartner eine Vereinbarung mit der EWP Recycling Pfand Österreich haben, da die Transportkosten von der EWP getragen werden.

Durch diese Maßnahmen stellst du sicher, dass du den gesetzlichen Anforderungen entsprichst und gleichzeitig einen effizienten Ablauf für die Rücknahme und Entsorgung von Leergut in deinem Online-Geschäft gewährleistest.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  1. Welche Produkte sind vom Einwegpfand betroffen?
    Das Pfand gilt für Einweg-Getränkeverpackungen aus Kunststoff (z. B. PET-Flaschen) und Metall (z. B. Dosen) mit einem Volumen zwischen 0,1 und 3 Litern. Ausgenommen sind Getränkeverbundkartons (z. B. Tetrapaks), Glas- und Metallflaschen mit Kunststoffverschlüssen, Flaschen für Beikost und medizinische Flüssigkeiten sowie Milch- und Milchprodukte.
  2. Wie hoch ist der Pfandbetrag?
    Der Pfandbetrag beträgt einheitlich 25 Cent pro Verpackung.
  3. Wie erfolgt die Kennzeichnung pfandpflichtiger Produkte?
    Pfandpflichtige Produkte müssen mit dem österreichischen Pfandlogo gekennzeichnet sein, das gut sichtbar auf der Verpackung angebracht ist.
  4. Bin ich als Online-Händler verpflichtet, leere Verpackungen zurückzunehmen?
    Wenn du deine Produkte über Versanddienstleister wie Post oder Paketdienste verschickst, bist du nicht verpflichtet, leere Verpackungen zurückzunehmen. Stattdessen musst du einen Ausgleichsbetrag von derzeit 0,038 Euro pro verkaufter Verpackung an die EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH zahlen.
  5. Wie melde ich die verkauften pfandpflichtigen Verpackungen?
    Du musst dich im Portal der EWP Recycling Pfand Österreich registrieren und monatlich die Anzahl der verkauften pfandpflichtigen Verpackungen melden. Auf Basis dieser Meldungen werden die Ausgleichsbeträge berechnet und abgerechnet.
  6. Gibt es eine Übergangsfrist für bereits produzierte Ware ohne Pfandlogo?
    Ja, es gibt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025. Produkte ohne Pfandlogo, die vor dem 1. April 2025 abgefüllt wurden, dürfen bis Ende 2025 ohne Pfand verkauft werden.
  7. Wie informiere ich meine Kunden über das Pfandsystem?
    Es ist wichtig, deine Kunden klar über die Pfanderhebung, die Kennzeichnung und die Rückgabemöglichkeiten zu informieren. Dies kannst du durch Hinweise in den Produktbeschreibungen, sichtbare Platzierung des Pfandlogos und eine eigene Informationsseite in deinem Online-Shop erreichen.

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