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Abmahnsicher Wein und Alkohol verkaufen

Wer einen Online-Shop mit Alkohol betreibt, der begibt sich grundsätzlich stets auf dünnem Eis. Eine Abmahnung kann hier sehr schnell erfolgen, weshalb wir für diese Händler den Service unseres Partner IT-Rechtkanzlei München (Partnerlink) dringend empfehlen. Hier erhält man für ein monatliches Abo eine entsprechende Rechtsberatung und notwendige Unterstützung.

Wem das eventuell zu teuer sein mag, der sollte beachten, dass eine Abmahnung in diesem Bereich sehr schnell ausgesprochen werden kann und jeweils mit mindestens EUR 2.000,- zu Buche schlägt.

In diesem Artikel gehen wir auf typische Fallstricke und Abmahngründe ein, die dem Artikel Leitfaden zum rechtssicheren Verkauf von Wein über das Internet abgeleitet sind.

Wie kann ich eine Abmahnung beim Verkauf von Wein bzw. Alkohol vermeiden (Kurzfassung)

Wer es eilig hat, hier sind die wichtigsten Punkte um eine Abmahnung mit dem Verkauf von Alkohol über den eigenen Online-Shop möglichst zu vermeiden.

  • Gültiges und vollständiges Impressum
  • Gültige und abrufbare AGB
  • Gültige Widerrufsbelehrung und Muster
  • Datenschutzerklärung
  • Nennfüllmenge laut FertigPackV
  • Ausgewiesener Grundpreis in jeder Ansicht (auch bei Werbung wenn Preise angegeben werden)
  • Wirksamer Jugendschutz auf Versandebene
  • Gegebenenfalls ein Zutatenverzeichnis
  • Gegebenenfalls eine Nährwertdeklaration
  • Angabe des Alkoholgehalts mit „% vol“ – bei Wein ist der 0,5 Schritt zu beachten, also 11,0  %, 11,5 %, 12,0 % usw.
  • Hinweis auf Allergene (Sulfite)
  • Angabe der Herkunft mittels „Erzeugnis aus…“ oder „Erzeugt in…“
  • Angabe des Abfüllers bei Abfüllung in der EU
  • Angabe des Importeurs bei Abfüllung im außereuropäischen Ausland mittels „Einführer…“ oder „Importeur“
  • Gegebenenfalls die Angabe des Zuckergehalts

Wie man sehen kann, ist die Bürokratie bei dem Handel mit Wein und Alkohol sehr hoch und bietet viel Spielraum für kostenpflichtige Abmahnungen. Was genau jeder Punkt bedeutet, auf das gehen wir nun etwas näher ein.

Wie kann ich eine Abmahnung beim Verkauf von Wein bzw. Alkohol vermeiden

Während wir die typischen Punkte, wie vollständiges Impressum, AGB und Widerrufsbelehrung sowie Datenschutzerklärung bereits in anderen Hilfeartikeln behandelt haben, versuchen wir nun weitere und erklärende Details zu den übrigen Punkten und Anforderungen aufzuschlüsseln. Bitte beachte in diesem Zusammenhang, dass wir keine rechtliche Beratung bieten und nur eine unverbindliche Auskunft bzw. Empfehlung aussprechen können.

Nennfüllmenge laut FertigPackV

Es ist wichtig, dass Online-Händler, die alkoholische Getränke anbieten, spezielle Aufmerksamkeit auf die Einhaltung der Nennfüllmengen laut der FertigPackV richten. Diese Vorschriften dienen als neutrale Leitlinien zur Regulierung und sind besonders relevant, wenn es um den Verkauf bestimmter Arten alkoholischer Getränke geht. Hierbei sind bestimmte Füllmengen nicht nur vorgeschrieben, sondern auch ausschließlich in den folgenden Größen erlaubt:

  • Stiller Wein darf nur in spezifizierten Füllmengen zwischen 100 ml und 1.500 ml verkauft werden, wobei ausschließlich folgende Größen zulässig sind: 100, 187, 250, 375, 500, 750, 1.000, 1.500 ml.
  • Gelbwein muss sich auf eine einzige Nennfüllmenge von 620 ml beschränken, ebenfalls im Bereich von 100 ml bis 1.500 ml.
  • Schaumwein wird in Füllmengen von 125 ml bis 1.500 ml angeboten, wobei nur die Mengen 125, 200, 375, 750, 1.500 ml erlaubt sind.
  • Likörwein und aromatisierter Wein folgen ähnlichen Regeln, mit erlaubten Nennfüllmengen von 100, 200, 375, 500, 750, 1.000, 1.500 ml innerhalb des Bereichs von 100 ml bis 1.500 ml.
  • Spirituosen schließlich dürfen in einem erweiterten Bereich von 100 ml bis 2.000 ml angeboten werden, wobei die zulässigen Nennfüllmengen 100, 200, 350, 500, 700, 1.000, 1.500, 1.750, 2.000 ml umfassen.

Die Einhaltung dieser spezifischen Füllmengen ist essenziell, um möglichen Abmahnungen effektiv vorzubeugen. Weitere Details dazu findest Du unter Beim Verkauf von alkoholischen Getränken: die Fertigpackungsverordnung beachten!

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