Als Online-Händler hast du es schon schwer genug – und jetzt kommt auch noch die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) dazu. Für viele bedeutet das mehr Aufwand, zusätzliche Pflichten und vor allem Unsicherheit: Was muss ich beachten? Wo fange ich überhaupt an? Die neuen Regeln wirken erst mal kompliziert, und es ist verständlich, wenn du dich damit überfordert fühlst. Aber keine Sorge, wir haben diesen Leitfaden erstellt, um dir Schritt für Schritt zu zeigen, was die GPSR für dich bedeutet, wie du sie umsetzt und welche Punkte wirklich wichtig sind. So behältst du den Überblick und sorgst dafür, dass du die Anforderungen erfüllst – ohne unnötigen Stress.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Produktsicherheitsverordnung (GPSR)?
Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) wurde ins Leben gerufen, um einen klaren Rahmen für die Sicherheit von Verbraucherprodukten zu schaffen. Das Ziel ist es, sicherzustellen, dass Produkte, die auf den Markt kommen – ob online oder offline – für den Käufer keine Gefahr darstellen. Es geht darum, die Verbraucher vor unsicheren Produkten zu schützen, die potenziell gesundheitliche Risiken oder andere Gefahren mit sich bringen könnten.
Ab dem 13. Dezember 2024 greift diese Verordnung verbindlich für alle Produkte, die innerhalb der EU verkauft werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob du ein kleines Geschäft betreibst, große Mengen importierst oder nur gelegentlich Produkte anbietest – die Regeln gelten für alle.
Diese Verordnung wurde eingeführt, weil es bislang viele Produkte gab, für die keine spezifischen Sicherheitsanforderungen galten. Es fehlte ein einheitlicher Standard, der sicherstellt, dass Verbraucherprodukte – besonders solche, die noch nicht durch andere EU-Richtlinien geregelt sind – umfassend geprüft und sicher sind. Durch die GPSR wird ein einheitlicher Sicherheitsstandard geschaffen, der nicht nur für neue Produkte gilt, sondern auch für bereits regulierte Produkte in bestimmten Bereichen erweiterte Anforderungen mit sich bringt. Ziel ist es, den Verbraucherschutz zu stärken und sicherzustellen, dass gefährliche Produkte erst gar nicht in den Handel gelangen.
Die GPSR fordert von Herstellern, Importeuren und Händlern, ihre Produkte genau zu prüfen und sicherzustellen, dass diese keine Risiken für die Verbraucher bergen. Das ist wichtig, weil die Anzahl der Produkte, die online verkauft werden, stetig wächst und viele dieser Produkte direkt von Herstellern weltweit kommen, ohne vorher durch nationale Behörden geprüft zu werden.
Die Verordnung schafft also einen Schutzschirm für Verbraucher und sorgt gleichzeitig dafür, dass Händler und Hersteller klare Regeln haben, wie sie die Sicherheit ihrer Produkte nachweisen können. Es geht nicht darum, dir das Leben schwer zu machen, sondern darum, Vertrauen zu schaffen – für dich, deine Kunden und den gesamten Markt.
Kurzum:
- Die GPSR sorgt für einheitliche Sicherheitsstandards für alle Produkte, die in der EU verkauft werden.
- Sie schützt Verbraucher vor unsicheren Produkten, die gesundheitliche Risiken oder andere Gefahren bergen könnten.
- Die Verordnung gilt ab dem 13. Dezember 2024 für alle Online- und Offline-Verkäufe.
- Sie betrifft alle Händler, Importeure und Hersteller, unabhängig von ihrer Größe.
- Hersteller und Importeure müssen sicherstellen, dass ihre Produkte keine Risiken für Verbraucher darstellen.
- Ziel ist es, das Vertrauen in den Markt zu stärken und klare Regeln für Produktsicherheit zu schaffen.
Wen betrifft die Produktsicherheitsverordnung (GPSR)?
Die Produktsicherheitsverordnung betrifft wirklich jeden, der Produkte an Endverbraucher verkauft – ganz gleich, ob du ein kleiner Händler bist, der nur eine Handvoll Produkte anbietet, oder ob du große Mengen importierst. Es spielt keine Rolle, wie groß dein Unternehmen ist oder ob du hauptsächlich an andere Firmen (B2B) oder direkt an Endkunden (B2C) verkaufst.
Die Regeln sind für alle gleich. Selbst wenn du denkst, dass dein Geschäft vielleicht zu klein ist, um betroffen zu sein, gilt die Verordnung trotzdem für dich. Das mag auf den ersten Blick nach mehr Aufwand aussehen, aber letztlich geht es darum, dass alle Produkte, die im Umlauf sind, sicher sind – und das schützt nicht nur deine Kunden, sondern auch dich vor rechtlichen Problemen oder Vertrauensverlust. Die Anforderungen sollen sicherstellen, dass jeder Händler und Hersteller die gleichen Chancen hat, sich an klare, nachvollziehbare Regeln zu halten.
Was sind die Bestandteile und Anforderungen der Produktsicherheitsverordnung (GPSR)?
Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) enthält mehrere wichtige Anforderungen, die jeder Händler, Hersteller und Importeur beachten muss, um sicherzustellen, dass ihre Produkte den geforderten Sicherheitsstandards entsprechen. Hier sind die wesentlichen Bestandteile und Anforderungen im Überblick:
- Produktinformationen: Du musst dafür sorgen, dass alle relevanten Informationen zu deinem Produkt klar und verständlich im Angebot stehen. Dazu gehören unter anderem der Name des Herstellers, die Postanschrift, die Handelsmarke und eine Kontaktmöglichkeit. Falls der Hersteller außerhalb der EU sitzt, muss auch die verantwortliche Person in der EU genannt werden.
- Warnhinweise und Sicherheitsinformationen: Jedes Produkt, das potenzielle Risiken birgt, muss gut sichtbare Warnhinweise enthalten. Diese Warnungen müssen in der Sprache des Landes sein, in dem das Produkt verkauft wird. Egal ob es sich um einfache Hinweise wie „Nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet“ oder komplexere Anweisungen handelt – sie müssen klar und leicht verständlich sein.
- Produktidentifizierung: Jedes Produkt muss eindeutig identifizierbar sein. Das bedeutet, dass Produktabbildungen, Typenbezeichnungen und andere Identifikatoren gut sichtbar sein müssen. Dies hilft dabei, das Produkt bei Problemen oder Rückfragen sofort zu erkennen.
- Risikobewertung: Hersteller müssen eine Risikobewertung durchführen, bevor ein Produkt auf den Markt kommt. Hierbei geht es darum, mögliche Gefahren zu erkennen, die mit der Nutzung des Produkts verbunden sein könnten. Diese Risiken müssen dokumentiert werden, und die Ergebnisse der Risikobewertung müssen mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden.
- Überprüfung und Kontrolle: Händler müssen sicherstellen, dass sie nur sichere Produkte verkaufen. Das bedeutet, dass du auch als Händler eine Verantwortung hast, die Produkte, die du anbietest, zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Es reicht nicht aus, sich blind auf die Angaben des Herstellers zu verlassen.
- Besondere Regelungen für Online-Shops: Im Online-Handel müssen die Sicherheits- und Produktinformationen direkt im Angebot sichtbar sein. Es reicht nicht, sie nur zu verlinken oder irgendwo versteckt auf der Seite unterzubringen. Sie müssen leicht auffindbar und gut erkennbar sein.
Diese Anforderungen mögen auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, aber sie helfen dir dabei, sicherzustellen, dass deine Produkte sicher sind und du rechtlich auf der sicheren Seite stehst. Wichtig: Diese Informationen müssen in der Sprache vorliegen, in dem du deine Produkte verkaufst. Deutsch und Englisch alleine reicht also nicht mehr aus!
Welche Informationen müssen beim Produkt laut Produktsicherheitsverordnung (GPSR) ersichtlich sein?
Laut der Produktsicherheitsverordnung (GPSR) müssen folgende Informationen direkt beim Produkt ersichtlich sein:
- Herstellerangaben: Der Name des Herstellers oder der eingetragene Handelsname bzw. die Marke sowie die Postanschrift und eine elektronische Kontaktmöglichkeit (z. B. E-Mail oder Link zu einem Kontaktformular).
- Angaben zum Importeur (falls zutreffend): Wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt, müssen die Kontaktinformationen des Importeurs oder der verantwortlichen Person innerhalb der EU angegeben werden.
- Produktidentifikation: Eine klare Kennzeichnung des Produkts, einschließlich einer Produktabbildung, Typenbezeichnung und anderer Identifikatoren, die das Produkt eindeutig erkennbar machen.
- Warnhinweise und Sicherheitsinformationen: Alle notwendigen Warnhinweise oder Sicherheitsanweisungen müssen in einer leicht verständlichen Sprache bereitgestellt werden, die in dem Land gesprochen wird, in dem das Produkt verkauft wird. Diese Informationen können auf dem Produkt selbst, der Verpackung oder in einer beigelegten Dokumentation stehen.
- Risikohinweise: Je nach Produktart müssen Hinweise zu möglichen Gefahren oder Risiken, die mit dem Produkt verbunden sind, ersichtlich sein.
Diese Informationen müssen gut sichtbar und zugänglich sein, damit die Verbraucher alle notwendigen Details zum Produkt und dessen Sicherheit auf einen Blick erhalten. Dabei ist aktuell noch strittig ob es reicht, diese Informationen zu verlinken (hier geht man eher von einem „nein“ aus), diese als PDF anzubieten (auch hier geht man von einem „nein“ aus) oder direkt auf der Produktseite anzuzeigen (die womöglich sicherest Art und Weise diese Verordnung einzuhalten).
Beispiel für „Feuriges Chili-Salz“
Herstellerangaben:
Hersteller: Gewürzmanufaktur XY
Adresse: Musterstraße 123, 1010 Wien, Österreich
E-Mail: info@gewuerzmanufaktur-xy.at
Kontaktformular: [Hier klicken]
Importeur (falls zutreffend):
Importiert durch: Importfirma ABC GmbH
Adresse: Handelsstraße 456, 12345 Berlin, Deutschland
E-Mail: kontakt@importfirma-abc.de
Produktidentifikation:
Produktbild: (Abbildung des Gewürzglases)
Inhalt: 100g
Zutaten: Meersalz (80%), Chili (20%)
Warnhinweise und Sicherheitsinformationen:
Achtung: Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet. Kann scharfe Stoffe enthalten, die die Schleimhäute reizen können. Bei Kontakt mit den Augen sofort mit Wasser ausspülen.
Zusätzliche Hinweise:
Kühl und trocken lagern.
Beispiel für ein „‚Abstrakte Farben‘ – Gemälde auf Leinwand“
Herstellerangaben:
Künstler: Kunstatelier Kreativ
Adresse: Künstlergasse 45, 12345 Hamburg, Deutschland
E-Mail: kontakt@kunstatelier-kreativ.de
Kontaktformular: [Hier klicken]
Importeur (falls zutreffend):
Importiert durch: ArtGallery GmbH
Adresse: Kunststraße 89, 98765 München, Deutschland
E-Mail: info@artgallery-gmbh.de
Produktidentifikation:
Produktbild: (Abbildung des Gemäldes)
Maße: 80 x 120 cm
Materialien: Acryl auf Leinwand
Rahmen: Kein Rahmen (optionaler Rahmen erhältlich)
Warnhinweise und Sicherheitsinformationen:
Achtung: Dieses Produkt ist nicht für den Einsatz in feuchten Räumen geeignet.
Nicht in direktem Sonnenlicht aufhängen, um Farbverblassungen zu vermeiden.
Zusätzliche Hinweise:
Das Gemälde wird mit Aufhängungen geliefert. Leichte Farbabweichungen zwischen Bild und Original sind möglich.
Herausforderung: Warnhinweise und Sicherheitsinformationen in verschiedenen Sprachen abbilden
Für Händler, die international verkaufen, stellt sich eine große Herausforderung: Warnhinweise und Sicherheitsinformationen müssen in der Sprache des Landes bereitgestellt werden, in dem das Produkt verkauft wird. Die Produktsicherheitsverordnung verlangt, dass Verbraucher alle sicherheitsrelevanten Informationen in einer leicht verständlichen Sprache finden, damit sie genau wissen, wie sie das Produkt sicher nutzen können. Das heißt, jedes Detail – von der Altersangabe bis hin zu speziellen Nutzungshinweisen – muss in der Landessprache der Käufer verfügbar sein.
Das klingt nach viel Arbeit, gerade wenn man in mehrere Länder verkauft. Hier hilft dir SHOMUGO: Mit der automatischen Übersetzung aller Produktfelder (ab dem Paket Place.) stellt SHOMUGO sicher, dass alle wichtigen Informationen wie Produktnamen, Sicherheitsdetails, Warnhinweise und mehr in die jeweilige Landessprache übersetzt werden. Das Feature übernimmt die Übersetzung für dich, sodass du das nicht manuell erledigen musst – das spart dir nicht nur viel Aufwand, sondern auch eine Menge Zeit. E
Wie erfülle ich die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) mit SHOMUGO?
Bei SHOMUGO sind wir oft erstaunt, welche neuen Auflagen, Gesetze und Verordnungen über den Online-Handel hereinbrechen. Nichts desto trotz versuchen wir schnellstmöglich akzeptable Lösungen für unsere Händlerinnen und Händler zu finden, ohne den Aufwand zu überspannen. Wenn es um die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) geht, dann haben wir einen ganz einfachen Plan erarbeitet:
- Wechsle in deine Online-Shop Administration
- Klicke im linken Menü auf „Produkte“ und dann auf „Alle Produkte“
- Klicke auf ein Produkt, bei dem du die GPSR Daten hinterlegen möchtest
- Scrolle runter auf den Abschnitt „Produktdaten“ und klicke auf die Registerkarte „Allgemein“
- Scrolle in diesem Abschnitt runter bis zum Bereich „Produktsicherheit“
- Hier kannst du einen Hersteller, Informationen zur Produktsicherheit und relevante Dokumente verankern, die dann auf der jeweiligen Produktseite ersichtlich werden
- Speichere das Produkt, damit die Änderungen wirksam werden
Wichtig bei neuen Herstellerdaten:
Damit ein Hersteller mit seinen Daten auf der Produktseite ersichtlich wird, musst du die Herstellerdaten zu Punkt 6 von oben einmalig je Hersteller verankern. Das geht ganz einfach:
- Wechsle in deine Online-Shop Administration
- Klicke im linken Menü auf „Produkte“ und dann auf „Hersteller“
- Hier siehst du alle hinterlegten Hersteller-Synonyme. Klicke auf jene, den du bearbeiten willst
- Hinterlege im Feld „Herstelleradresse“ die relevanten Daten des Herstellers wie Name des Unternehmens, vollständige Adresse und eine Kontaktmöglichkeit wie E-Mail oder Telefonnummer
- Speichere den Eintrag und rufe nun ein Produkt im Frontend auf, dass diesen Hersteller beinhaltet. Du solltest nun die Daten des Herstellers vorfinden.
Zusatzservices von SHOMUGO
Damit du dich nach wie vor um dein Business kümmern kannst, haben wir von SHOMUGO die Möglichkeit deine Produkte bestmöglich für die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) vorbereiten. Dabei greifen wir auf die Unterstützung künstlicher Intelligenz (KI) zurück und extrahiere somit notwendige Informationen um die jeweiligen Punkte wie „Warnhinweise“ oder „Zusätzliche Informationen“ zu erstellen und zu hinterlegen.
Möchtest du diesen Service für deine Produkte auf SHOMUGO in Anspruch nehmen, so kontaktiere uns bitte, damit wir dir ein individuelles und faires Angebot übermitteln können.
FAQ zur Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Ich bin Selbstversorger (z. B. Bauer, handgefertigte Produkte). Betrifft mich die Produktsicherheitsverordnung?
Ja, die Produktsicherheitsverordnung gilt auch für Produkte, die von Selbstversorgern direkt an Verbraucher verkauft werden. Auch hier müssen Sicherheitsstandards und gegebenenfalls Warnhinweise erfüllt werden, z. B. bei Produkten wie Lebensmitteln oder handgefertigtem Spielzeug. Es ist wichtig, dass deine Produkte klar gekennzeichnet sind und alle Sicherheitsanforderungen eingehalten werden.
Ich bin Autor und verkaufe Bücher. Muss ich ebenfalls Angaben zur Produktsicherheit machen?
Für Bücher sind oft keine besonderen Sicherheitsinformationen erforderlich. Jedoch müssen grundlegende Angaben wie der Verlagsname oder deine Kontaktinformationen deutlich sichtbar sein. Sollten zusätzliche Begleitmaterialien, wie kleine Lernkarten, enthalten sein, ist eventuell ein Warnhinweis notwendig, wenn z. B. Kleinteile eine Gefahr darstellen könnten.
Ich habe ein kleines Unternehmen (KMU) und importiere Produkte aus Nicht-EU-Ländern. Welche Anforderungen gelten für mich?
Als Importeur aus Nicht-EU-Ländern bist du dafür verantwortlich, dass die Produkte den EU-Sicherheitsstandards entsprechen. Das bedeutet, dass du die Produktinformationen wie Herstellerangaben, Sicherheitswarnungen und eine Risikobewertung überprüfst und sicherstellst, dass die Anforderungen der GPSR erfüllt sind. Zudem musst du eine EU-ansässige verantwortliche Person angeben, falls der Hersteller außerhalb der EU sitzt.
Ich bin Einzelhändler und verkaufe verschiedene Produkte über SHOMUGO. Wie gewährleiste ich die Produktsicherheit?
Überprüfe, ob alle Produktinformationen wie Herstellername, Kontaktangaben, Sicherheits- und Warnhinweise klar und direkt in deinem Angebot sichtbar sind. Nutze gegebenenfalls unseren Service, damit du entsprechende Unterstützung erhältst.
Ich weiß nicht, welche Warnhinweise ich verankern muss. Wie finde ich das heraus?
Falls du unsicher bist, welche Warnhinweise für deine Produkte erforderlich sind, bietet dir das SHOMUGO-Team einen kostenpflichtigen Zusatzservice an. Nach einer Anfrage helfen wir dir, die notwendigen Warn- und Sicherheitshinweise zu identifizieren und anzupassen. Unser Team analysiert die spezifischen Anforderungen für dein Produkt und erstellt ein individuelles Angebot, um dich bei der Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung (GPSR) optimal zu unterstützen. So stellst du sicher, dass alle wichtigen Informationen korrekt und gesetzeskonform hinterlegt sind.
OMG. Ich will das nicht machen. Könnt ihr das übernehmen?
Selbstverständlich! Sag uns einfach Bescheid, und wir senden dir ein individuelles Angebot zu. Danach kümmern wir uns darum, alle notwendigen Informationen gemäß der Produktsicherheitsverordnung (GPSR) für deine Produkte sicher und korrekt zu hinterlegen. Bitte beachte jedoch, dass wir keine Haftung übernehmen können – du solltest deine Produkte trotzdem final prüfen und durchsehen, um sicherzugehen, dass alle Anforderungen erfüllt sind.
Weiterführende Informationen zur Produktsicherheitsverordnung
- www.it-recht-kanzlei.de/eu-produktsicherheitsverordnung-gpsr-haendler-informationspflichten.html
- www.wko.at/oe/handel/versandhandel/eu-produktsicherheitsverordnung-allgemeine-informationen
- www.wko.at/oe/handel/versandhandel/faqs-e-commerce
- www.ibf-solutions.com/fachbeitraege/neue-produktsicherheitsverordnung